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Zivildienst und Ausland

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Zum Zivildienst gibt es für Kriegsdienstverweigerer, die ins Ausland möchten, in Deutschland vier Alternativen:

1. der Anderen Dienst im Ausland (ADiA) nach § 14b des Zivildienstgesetzes (ZDG)
2. der entwicklungspolitische Freiwilligendienst "weltwärts" nach § 14b des Zivildienstgesetzes (ZDG)
3. nach § 14c ZDG die Möglichkeit, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) anstelle des Zivildienstes zu leisten
4. nach § 14 a des ZDG die Möglichkeit statt des Zivildienstes einen mindestens zweijährigen Dienst als „Helfer im Entwicklungsdienst der BRD“ bei einem anerkannten Träger des Entwicklungsdienstes zu leisten. 

Generelle Anmerkungen:
Aufgrund von Hoheitsrechten sind alle genannten Alternativen kein Zivildienst im Sinne des Gesetzes und somit auch kein Zivildienst im Ausland, sondern ein Ersatzdienst für den Zivildienst, der lediglich von der Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes befreit. Wichtig ist zu beachten, dass der Europäische Freiwilligendienst (EFD, Aktion 2 des EU- Programms JUGEND IN AKTION) nicht als Ersatzdienst im Ausland anerkannt ist.

Wichtig: Bevor ein Vertrag mit einem Träger für den Ersatzdienst im Ausland unterschrieben wird, muss eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vorliegen. Ansonsten kann der geleistete Dienst nicht als Ersatzdienst anerkannt werden. Da die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nur nach vorhergehender Musterung erfolgen kann, wird empfohlen, das zuständige Kreiswehrersatzamt um eine vorgezogene Musterung zu bitten. Das Vorhaben, den ADiA nach § 14b ZDG oder das FSJ / FÖJ nach § 14c ZDG machen zu wollen, reicht in der Regel als Begründung für eine vorgezogene Musterung. Nach der Musterung sollte dann möglichst bald ein Vertrag mit einem Trägerverein zustande kommen. Findet der Kriegsdienstverweigerer keinen geeigneten Trägerverein für den ADiA oder das FSJ / FÖJ im Ausland, muss der Zivildienst in Deutschland abgeleistet werden. Liegt dem Zivildienstpflichtigen bereits ein Einberufungsbescheid zum Zivildienst vor, ist ein Ersatzdienst im Ausland nicht mehr möglich.

Ausführliche Informationen über Ersatzdienste findet ihr unter www.rausvonzuhaus.de > Programmarten > Zivildienst und Ausland.
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 17. November 2009 um 10:25 Uhr  

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